Hallo Daniel,
es ist verboten das Fahrzeug von außen zu beleuchten, z.B. mit den Auspuffblenden, den beleuchteten Dachfinnen oder am Unterboden.
Ein beleuchteter Schaltknauf ist doch nicht verboten?!? Beim BMW gibt es auch eine Dezente Innenraumbeleuchtung mit den roten LEDs und selbst das Leselicht während der Fahrt anzuhaben ist nicht verboten!
Diese Designbeleuchtungen sind von der Helligkeit schwächer als die Leselampen. Und selbst ein Zulieferer für die Automobilindustrie will das anbieten - allerdings eben erst in ca. 3-5 Jahren, so lange dauert das nunmal...
Grüße
Christian
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