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Alt 09.03.2005, 23:02   #7
rednose
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Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
Ärger Vorsicht !

@buerofuzzi

Hi,
du mußt keine Selbstbeteiligung zahlen ! Wieder ein Händler, der seine Kunden über den Tisch ziehen will !
Im Rahmen der Sachmängelhaftung muß der Verkäufer beim Verkauf an Privatpersonen innerhalb der ersten sechs Monate für ALLE Mängel VOLL aufkommen und diese kostenfrei beseitigen. Es sei denn, er kann nachweisen, daß die Mängel schon beim Kauf vorhanden waren, dann sollten diese ja im Kaufvertrag stehen, ausgenommen sind natürlich normale Verschleissgeschichten (wie dein Kofferraumdämpfer, da mußt du zahlen). Steht nichts im Vertrag, geht die Rechtsprechung davon aus, das die Mängel schon bei Fahrzeugübergabe vorhanden waren und der Verkäufer muß diese kostenfrei beseitigen !!!
Diese gesetzliche Regelung hat mit Europlus oder anderen Garantiepaketen nichts zu tun, die sind hier außen vor !

Beispiel mein Bimmer:
In den ersten 6 Monaten hatte meiner Defekte an ASC, Tempomat und Lüftungsdüsen: Alle Mängel wurden für mich ohne Kosten im Rahmen der Sachmängelhaftung beseitigt. Nach den 6 Monaten wäre ich auf 20% Eigenanteil sitzen geblieben. Also absolut korrekt von meinem Händler abgewickelt (Kohl in Aachen) !

Lies mal auf der ADAC-Homepage unter der Rubrik Gebrauchtwagenkauf nach, dort ist das prima erklärt !
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Gruß,
Rudi
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