Zitat:
Zitat von e23bernd
Da ein 745i E23 nur mit Nivauregulierung ausgeliefert wurde, ist sie auch Bestandteil der ABE, also ohne Nivau, oder die anderen Dämpfer nicht vom TÜV abgenommen und eingetragen, ist die ABE erloschen, wenn man es genau nimmt.
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Diesem Punkt muss ich mich anschließen. Sollte der Tüv-Prüfer hier nichts bemängeln, so heißt dies nicht, dass das Auto strenggenommen auf den öffentlichen Straßen fahren darf. Im Falle eines Unfalls kann es sein, dass aufgrund erloschener ABE (nicht eingetragener Veränderung am Fahrwerk) die Versicherung nicht bezahlt.
Hier sollte das Entfernen der Niveauregulierung unbedingt eingetragen werden! Dies kann mit den Originalteilen anderer E23 ohne Niveauregulierung eingetragen werden, allerdings wird es hier mit den Bilstein Dämpfern sowie Sachs Federn wahrscheinlich einfacher funktionieren.