Zitat:
Zitat von altbert
Wenn die Auktion zu diesem Preis ausläuft, muß der Verkäufer den Wagen auch dafür abgeben.
Der Käufer kann das einklagen und hat sehr gute Chancen dabei.
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Also ich denke mal eher, dass @Wolf730 gemeint hat, dass der Verkäufer selber schuld ist,
wenn er den Wagen für das Höchstgebot abgegeben hat.
Klassisches BGH Urteil hin oder her...
Gruss
12Zylinder