Zitat:
Zitat von mahooja
Keine Sidemarker aber Augenbrauen, die Liste ist übrigens für den e65...im Übrigen merkwürdig das seit Jahren der TÜV es nicht beanstandet. Naja die haben ja auch keine Ahnung, du offensichtlich schon
|
Augenbrauen hat der E65 auch nicht, das ist typisch E60 (da heißen die Sidemarker übrigens genau so).
Die Liste hat das wohl einfach vom E60 kopiert, dadurch wird es aber nicht richtiger
Und ja, seltsam dass es der TÜV nie bemängelt hat. Wie ich schon schrieb, das spricht nicht für den TÜV.
Du schreibst es ja selber, §52 StVZO gibt genau vor was erlaubt ist und was nicht
Nach vorne weiß, zur Seite orange. Und der Scheinwerfer muss explizit zugelassen sein mit allen Funktionen.
Edit: In deiner Liste steht übrigens weiter unten sogar dass Standlicht im Blinker nicht erlaubt ist.
Markus