Hallo Doc,
der erste Händler, das ist er ja wohl, sollte Euch aufgrund der absolut mangelhaften Leistung das Geld zurück geben, da es sich um blinden Aktionismus handelt.
Eine Verrechnungsgutschein tut es meines Erachtens nicht, es sei denn Ihr wollt irgendein Zubehör etc. abzugreifen.
Gruß
Jochen
P.S.: Verwöhne Deine Tochter nicht zu sehr