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Alt 29.10.2008, 23:17   #7
knuffel
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Zitat:
Zitat von Volksmund. Beitrag anzeigen
Du hast den Wagen ohne Brief gekauft?
Dann kaufst du auch einen I-Pod in Thailand auf der Straße und meinst du könntest einen Garantieanspruch im deutschen Apple-Store erheben?

Gruß Klaas
Huhu...

Ein Brief ist nicht zwingend ein Eigentumsnachweis.
Wenn das Auto nicht mit Rechten Dritter belastet ist ( z.B. Pfändung ),
ist ein Kaufvertrag und damit ein Eigentümerwechsel durchaus rechtsgültig.
Er ist jetzt Besitzer, aber scheint kein Eigentümer zu sein.
Er wird aber einer, wenn sein Vertragspartner die Verbindlichkeiten bei
seinem Gläubiger bezahlt...

Gruß
Knuffel
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