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Alt 16.07.2005, 09:17   #8
pille
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Zitat:
Zitat von jensputzier
Ich glaube, wenn ich mich recht erinnere, ist der Tod auf der Nordschleife nicht versichert, der Tod auf der Landstraße dahin schon
Moin Jens,

ein Forumsmitglied hat Interner Link) hier demonstriert, daß das Versenken auf der Nordschleife unter den VK-Schutz fällt.... (ist tatsächlich eine öffentliche Kraftfahrstraße, mit vom Gegenverkehr abgetrennter Fahrbahn (da Einbahnstraße ) und demzufolge einer Richtgeschwindigkeit von 130km/h...........

.......was machst Du nächstes Wochenende???????..........

(nicht allzu ernst nehmen, so toll ist dieses Unterfangen auch nicht, der Grat zwischen wirtschaftlichem & körperlichem Totalschaden ist auch beim E65 immer noch recht schmal......)
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Grüße
Thilo
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