Zitat:
Zitat von jensputzier
Ich glaube, wenn ich mich recht erinnere, ist der Tod auf der Nordschleife nicht versichert, der Tod auf der Landstraße dahin schon
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Moin Jens,
ein Forumsmitglied hat
hier demonstriert, daß das Versenken auf der Nordschleife unter den VK-Schutz fällt.... (ist tatsächlich eine öffentliche Kraftfahrstraße, mit vom Gegenverkehr abgetrennter Fahrbahn (da Einbahnstraße
) und demzufolge einer Richtgeschwindigkeit von 130km/h...........
.......was machst Du nächstes Wochenende???????..........
(nicht allzu ernst nehmen, so toll ist dieses Unterfangen auch nicht, der Grat zwischen wirtschaftlichem & körperlichem Totalschaden ist auch beim E65 immer noch recht schmal......)