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Alt 15.07.2005, 14:27   #5
pille
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Zitat:
Zitat von jensputzier
Danke, kommt bei beiden dasselbe heraus und dasselbe, wie mein Händler angegeben hat.
Moin Jens,

Du scheinst ja die "goldene Ar***-Karte" gezogen zu haben, bei dem ganzen Hin & her.

Wenn also schon keine Erfüllung eines leasingvertraglich vereinbarten Leistungsversprechens möglich ist, dann kannste die Kiste genausogut auf der Nordschleife versenken, der wirtschaftliche Totalschaden beendet das Vertragsverhältnis & die VK (entsprechender Vertrag vorausgesetzt) erstattet auf den kalkulatorischen Restwert zum Zeitpunkt des Unfalls.......

Ach....war da nicht was mit Vorsatz........
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Grüße
Thilo
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