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Alt 05.03.2022, 17:15   #5
Ralle735iV8
Der erste Marrakeshbraune
 
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Hallo Tito,

in der Tat hat der Verkäufer (Händler) das recht der Nachbesserung und das sogar 2x, dazu musst du Ihm das Auto zur Verfügung stellen, Ersatzwagen muss er dir nicht stellen (Freiwillig).
Natürlich ist es für dich einfacher bei dir vor Ort reparieren zu lassen, wenn allerdings andere Preise angeschlagen werden (Schweiz ist ja allgemein teurer) verstehe ich auch das der Händler sagt das er das Fahrzeug bei sich vor Ort haben will.

Wenn der Händler vernünftig wäre und sich Stress und ggfs. schlechte Bewertungen vermeiden will würde er das Fahrzeug abholen und dir zumindest einen kleinen Ersatzwagen zur Verfügung stellen (nennt sich Service um Kunden zufrieden zu stellen).

Was du aber auch wissen solltest ist wenn es zu weitere Maßnahmen kommt und du als Privatperson gekauft hast das Gerichtsstand bei dir in der Schweiz ist.
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