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Alt 13.10.2014, 14:33   #41
Setech
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Registriert seit: 26.06.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: BMWs im Wechsel
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Zitat:
Zitat von Haschra Beitrag anzeigen
. Der Vorgang darf NUR unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen vorgenommen werden. Das Fahrzeug darf auch so NICHT in den öffentlichen Straßenverkehr gebracht werden.
Wer sich dennoch daran versucht, handelt auf eigenes Risiko.
Deswegen kann man es nicht öffentlich fahren.
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"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
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