Zitat:
Zitat von Haschra
. Der Vorgang darf NUR unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen vorgenommen werden. Das Fahrzeug darf auch so NICHT in den öffentlichen Straßenverkehr gebracht werden.
Wer sich dennoch daran versucht, handelt auf eigenes Risiko.
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Deswegen kann man es nicht öffentlich fahren.
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"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
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