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Alt 26.04.2003, 08:43   #8
FrankGo
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Nehmen wir an, die allgemeine Betriebserlaubnis des E32 erlischt, wenn ich an meinem E32 irgend was verändere.

Dann dürft IHR mit euren E32s nicht mehr fahren, ich erst recht nicht.
Denn die ABE des E32 ist ja erloschen.
NICHT die ABE = ALLGEMEINE Betriebserlaubnis meines E32 erlischt,
sondern wenn, dann die des E32.

siehe auch in eurem Fahrzeugbrief.
Die ABE-Nummer des E32 ist dort aufgeführt.
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Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
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