Erklär doch mal den Unterschied:
1. Mal angenommen der Motor geht kaputt.
Der Kunde kommt zum Umrüster. Wenn der Schaden aufgrund der Autogasanlage resultiert, zahlt der Umrüster (meiner Meinung nach länger als 2 Jahre, wenn man Ihm grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann).
2. Mal angenommen irgend etwas geht an der Gasanlage kaputt
Der Kunde kommt zum Umrüster, der Umrüster muss 2 Jahre für die Funktionalität der Gasanlage Garantie geben.
3. Mal angenommen der Motor läuft nicht mehr vernünftig mit GAs
Auch hier kommt der Kunde zum Umrüster, 2 Jahre muss der Umrüster dafür gerade stehen.
In jedem Fall haftet der Umrüster. Oder habe ich da was grob übersehen?
Erklär es mir mal bitte den Unterschied zwischen Hersteller-Garantie und Einbauer-Gewährleistungsverpflichtung und was sich in den 3 Fällen dann für den Kunden ändert.
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