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Alt 29.10.2010, 01:04   #4
asc-730i
51 Jahre BMW 1972-2023
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Zitat:
Zitat von Goliath Beitrag anzeigen
Bist du sicher das die Abnahme erfolderlich ist weil es eine 17" Felge ist ?
das glaube ich nämlich nicht, denn für die zugelassene Kombi 8j vorn und 9j hinten , besteht ja grundsätzlich die Freigabe von BMW und sollte damit ohne
irgendeine Abnahme fahrbar sein - siehe in meinen Links

Und da ist auch nur von 8j vorn und 9 j hinten die Rede, 8j Rundum war nur
für den E34 freigegeben
...also, die Rad/Reifen-Kombination 8x17 235/45R17 ist vorn und hinten, auch beim E32 möglich, dass ist sicher. (Bin morgen/heute beim TÜV und werde es aber nochmal genau klären.)

Eine Eintragung ist nur dann nicht notwendig, wenn eine ABE vorliegt, (sh. PDF-Datei = BMW Freigabe) ansonsten Abnahme § 19.3 erforderlich.

Gruß Ralf
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Geändert von asc-730i (29.10.2010 um 01:40 Uhr).
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