Für die H-Abnahme heißt es "zeitgenössisch".
Veränderungen dürfen sein, wenn diese bis 10 Jahre nach Baujahr möglich gewesen wären!
Wenn der Autowagen dann in z.B. 1993 gebaut wurde, dürfen da auch Räder dran sein, die 2003 gebaut wurden, wenn man diese dann legal auf dem Wagen fahren darf. Man sollte sich im vorab schon mal erkundigen, ab wann diese besagten Felgen "am Markt" waren.
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- 87´er Jeep Wrangler YJ
- 96´er Jeep Grand Cherokee 318cui V8
- 96´er BMW E38 M62B44 LPG
- 90´er BMW E32 M30B30 LPG
- 81´er Vespa P135X
- 90´er Hymer Eriba Nova 531
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