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Alt 01.02.2011, 14:55   #1
AngelIce
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Registriert seit: 11.01.2007
Ort: Hennef (Sieg)
Fahrzeug: Orientblauer E38 750 iL (PD 21.03.1996 / EZ 30.04.1996 / FL-Umbau 12.2008) mit EDC / DSP / DSC / PDC / MK3 / 16:9 / US-codiertes LCM III
Daumen nach unten Inkompetenz eines Gebrauchtwagenhändlers

Diese Geschichte kann ich Euch einfach nicht vorenthalten :

Mein Mandant erwirbt am 12. Oktober 2010 bei einem gewerblichen Fahrzeughändler in 53721 Siegburg einen PKW BMW 318 i E36, Erstzulassung am 06. April 1998, mit 181.700 Kilometern Laufleistung. Am 28. Oktober 2010 lässt er das Fahrzeug auf sich zu.
Wer die Muße hat, tiefer zu schürfen, dem mag die VIN nützlich sein:

10 KA 37 012.

Wer weiß, welche Leichen dabei noch aus dem Keller gegraben werden .

Anfang Januar 2011 spürt er, dass irgend etwas nicht stimmen kann. Da er Praktikant mit dem Wunsch zur entsprechenden Ausbildung bei meinem Leib- und Magenschrauber ist, lässt er diesen nach der Ursache sehen.
Diese war schnell gefunden; eine der beiden vorderen Bremszangen war fest gegangen, die Bremsscheibe hat geglüht.

So etwas kommt vor, so etwas kann man keinem Händler zum Vorwurf machen. Dass dieser gleichwohl zur Nachbesserung verpflichtet ist, mag für ihn misslich sein, kürzt es doch seinen Gewinn bis auf Null.
Ganz offensichtlich wird ihn der Austausch beider Bremssättel, beider Scheiben und beider Beläge so viel kosten, dass er kräftig drauf legt, also satten Verlust macht.

Mein Mandant wird also im Autohaus vorstellig. Auch wenn diese Autohaus GmbH von der Ehefrau des Drahtziehers geschäftsführend geleitet wird, ist er faktischer Geschäftsführer.
Er verlangte meinem Mandanten die Erteilung eines Werkstattauftrages ab. Das war der Zeitpunkt, als er sich hier meldete und ich eine Akte eröffnete.

In dem bisherigen Austausch von Höflichkeiten sind wir so verblieben, dass ich dem faktischen Geschäftsführer vermittelte, er möge bloß nicht glauben, dass mein Mandant jedwede Rechnung zahlen werde, auch wenn er einen Werkstattauftrag unterzeichnen würde.

Heute fuhr er im Beisein des seinerseits zum Autoschrauber ausgebildeten und nach meiner Erfahrung ausgesprochen kompetenten Sohnes meines Leib- und Magenschraubers zum Betrieb.

Der faktische Geschäftsführer eröffnete ihm seine Erkenntnis, dass er den Defekt selbst verschuldet habe!
Die Bremse sei festgefroren . Das habe er, mein Mandant also, verursacht, indem er bei der Kälte der letzten Zeit die Feststellbremse betätigt habe .
Das Problem sei bei BMW bekannt.

Mein Leib- und Magenschrauber rief sofort bei der NL Bonn an. Dort kugelte man sich fast vor Lachen ob dieser kompetenten Fehlerdiagnose eines Fahrzeugverkäufers.

Man erinnere sich. Der Kolben eines der vorderen Bremssättel ist fest gegangen.

Nun meine Frage an die Community:
Wirkt die Handbremse eines E36 nur auf besonderen Kundenwunsch und bei entsprechender Individualausstattung auf die Hinterachse, aber sonst grundsätzlich auf die Vorderräder ?

Kann jemand hier die Diagnose des faktischen Geschäftsführers bestätigen ?


Die Jungs sind eben wieder los gefahren, um das Auto vom Hof des faktischen Geschäftsführers zu holen. Ich freue mich schon auf das Ergebnis des selbständigen Beweisverfahrens, das wir nun initiieren werden .

Bislang ist nur eines sicher; wenn sich Dummheit mit Arroganz paart, entsteht meist eine äußerst brisante Mischung .
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LG @ all. Mario - Dissertationsthema: Bewegungsmuster paarweise auftretender Bälle (.)'(.)
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Geändert von AngelIce (01.02.2011 um 15:02 Uhr).
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