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Alt 18.01.2005, 22:22   #1
Andreas69
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Standard teure Gebrauchtwagen wg. schwachsinnigem Gewährleistungsrecht !

Gebrauchtwagen
Schnäppchenzeit beim Händler ist vorbei

Wer ein gebrauchtes Auto für wenige tausend Euro sucht, wird heute beim Händler kaum noch fündig.
Seit Einführung des Gewährleistungsrechts verschwindet ein großer Teil der älteren und günstigeren Autos vom deutschen Markt und wird nach Osteuropa oder Afrika verkauft.


Sie standen nie im Vordergrund, sondern versteckten sich eher in der zweiten oder dritten Reihe - doch für so manchen Autokäufer waren günstige Gebrauchtwagen ein lukratives Geschäft.
Heute allerdings bleibt die Suche nach einem solchen Auto für den Führerscheinneuling oder auch den sparsamen Fahrer meist erfolglos.
Selbst in den hinteren Reihen der Gebrauchten stehen meist mindestens hohe vierstellige Euro-Beträge auf den Preisschildern.
Die Suche nach einem Wagen in den unteren Preisregionen ist beim Händler eine Mischung aus Glücks- und Geduldsspiel geworden.

"Das klassische Einsteigerauto haben die Händler heute eigentlich kaum noch", bestätigt Helmut Blümer, Sprecher des Zentralverbandes des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZdK) in Bonn.
"Wer sich motorisieren will, muss im Handel in der Regel an die 8000 Euro investieren."
Durchschnittlich kostet ein gebrauchtes Auto demnach etwa 8800 Euro. Liegen die finanziellen Grenzen für die Anschaffung dagegen bei 3000 Euro, muss laut Blümer schon intensiv gesucht werden.
Denn nur etwa 20 Prozent der Gebrauchtwagenhändler haben noch ältere und günstigere Autos im Angebot.

Im ersten halben Jahr muss der Verkäufer Fehlerfreiheit beweisen

Für die Entwicklung gibt es eine Reihe Gründe.
Der wohl wichtigste ist das seit Anfang 2003 geltende Gewährleistungsrecht.
"Tritt ein Mangel auf, muss der Händler heute im ersten halben Jahr nach dem Vertragsabschluss nachweisen, dass der Fehler beim Verkauf noch nicht da war", erklärt Roland Stach von dem Marktbeobachtungs-Unternehmen EurotaxSchwacke in Maintal (Hessen).
Das Problem dabei ist, dass auch die beste Kontrolle nicht jeden versteckten Fehler offenlegen kann.

Gerade bei den günstigeren und durch ihr Alter anfälligeren Autos scheuen viele Händler das Risiko.
"Insgesamt gilt die Gewährleistungspflicht zwei Jahre", ergänzt Jürgen Schönleber von der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) in Stuttgart.
Nur muss nach dem ersten halben Jahr nicht mehr der Verkäufer den Beweis für die Fehlerfreiheit antreten.

Die Hürde der Gewährleistung sorgt auch dafür, dass ein großer Teil dieser Autos komplett vom einheimischen Markt verschwindet.
"Viele der Autos werden nach Osteuropa oder Afrika verkauft", sagt Johannes Hübner, Sprecher des Automobilclubs von Deutschland (AvD) in Frankfurt/Main.
Denn auf diesen Märkten haben die Händler keine entsprechenden Probleme zu befürchten.
Die anderen Fahrzeuge werden privat gehandelt - denn die Gewährleistungspflicht gilt nur für gewerbliche Verkäufer.
Hübner weist jedoch darauf hin, dass sich gerade Kleinunternehmer beim Verkauf ihres Wagens vorsehen sollten.
Denn wer seinen eigenen Dienstwagen im Namen seines Unternehmens anbietet, unterliegt ebenfalls der Gewährleistungspflicht.

Eine Million "Angebrauchte"

Es gibt aber noch einen anderen Grund für das Verschwinden der "Schnäppchen":
"Die Höfe sind voll mit jungen Gebrauchtwagen", sagt Blümer.
Dort stehen in zunehmendem Maße die so genannten Leasing- und Mietwagenrückläufer. Sie dominieren laut Roland Stach sogar das Bild.
Viele dieser Autos gelten dabei gar nicht mehr als Gebrauchtwagen im eigentlichen Sinn, sondern eher als Alternative zum Neuwagen - sind sie doch oft nicht älter als sechs Monate.
Intern wird bei solchen Wagen daher auch nicht von Gebrauchtwagen gesprochen, sondern von "Angebrauchten".
Die Masse dieser Wagen zeigt sich an der Gesamtzahl: Nach ZdK-Angaben warten derzeit eine Million gebrauchter Fahrzeuge auf einen Käufer - im Normalfall sind es etwa 900.000.

Trotz allem kann der Kauf eines Autos auch heute noch ohne zusätzliche Kreditaufnahme gelingen - mit etwas Glück.
Zum einen ist da natürlich der Privatmarkt, der laut Helmut Blümer rund 52 Prozent der Gebrauchtverkäufe ausmacht.
Doch auch beim Händler gibt es noch Möglichkeiten. "Man kann den Händler bitten, sich zu melden, wenn ein Neuwagenkunden ein älteres Auto in Zahlung geben will", sagt Johannes Hübner.
Dann könnte der Suchende mit dem Neuwagenkäufer privat einen Kauf aushandeln - und der Händler wäre zusätzlich das Problem mit dem Gebrauchten los.

Ausgiebige Suche kann zudem zum Aufspüren eines Händlers führen, der trotz aller rechtlichen Einschränkungen weiter mit alten und günstigen Autos handelt. "Das sind dann oft Händler, die sich mit bestimmten Fahrzeugtypen sehr gut auskennen und daher wissen, wo die Fehler in der Regel stecken", erläutert Hübner.

Eines sollte nach Aussage der Fachleute aber bei keinem Gebrauchtkauf vernachlässigt werden: ein ordentlicher Kaufvertrag.
In dem sind alle Eigenschaften des Wagens wie Laufleistung oder auch eine zugesicherte Unfall- beziehungsweise Mängelfreiheit genau aufzuführen.
Nicht zu vergessen ist die Aufnahme der persönlichen Daten des Verkäufers - denn das beste Gewährleistungsrecht nützt wenig, wenn der Verkäufer später nicht mehr aufzutreiben ist.

spiegel.de
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