Aber jetzt mal ganz im Ernst:
Jetzt haben wir hier die zwei Gegenextreme.
Einmal den 740i mit der Bremse des 750er, wo technisch sich sonst nichts großartig verändert, auch die Bereifung weiterhin so gefahren werden kann, mit einer (in meinen Augen überflüssigen) Eintragung in die Fahrzeugpapiere, auf der anderen Seite den 750er mit einer zwar aus der Baureihe stammenden Bremse, die aber die 16“-Standard-Bereifung nicht mehr zuläßt, ohne Eintragung (die nach meinem Verständnis notwendig wäre, weil der Wagen technisch gegenüber dem Serien-750 dadurch erheblich verändert wurde).
Wäre hier mal auf die Meinung eines Fachkorpulenten gespannt…