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Alt 09.05.2003, 08:45   #2
richy
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Zitat:
Original geschrieben von JB740
deine darstellung entspricht aber nicht so richtig den tatsachen

gruss jürgen
Tja, das sehe ich aber anders. Und es steht ja eindeutig in den Gesetzestexten:

Der Händler haftet nur für Schäden, die bis zum Tage der Übergabe existieren. In den ersten 6 Monaten muß der Händler nachweisen, daß der Mangel noch nicht existiert hat, nach den 6 Monaten muß der Käufer beweisen, daß der Mangel schon beim Kauf existiert hat.

Wenn der Wagen also 1 Woche später einen Defekt bekommt, der noch nicht beim Kauf existiert hat und auch kein Folgeschaden ist, dann haste nichts von der Gewährleistung.

Meiner Meinung nach völlig für die Katz.

Gruß Richy
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