Hallo Howy,
oha! Na dann werde ich den Gedanken wohl mal wieder beiseite schieben, aber um ehrlich zu sein sowas hatte ich mir schon fast gedacht. Es stellt sich mir aber die Frage ob der Verkäufer bei ebay die dafür erforderlichen "Rechte" besitzt.
Das bezweife ich doch sehr, wenn man schon liest, das die Sorftware per email zugesandt wird. hmmm
Vielleicht sollten wir Ihm mal die email-Adresse von RolandDV geben
(Insider)
Gruß Helge