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Alt 08.11.2004, 21:53   #8
Kater Fritz
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Fahrzeug: 525iAT (E39)
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Hi!

Also auch wenn ich nicht der Schreiber obiger Mail bin, muß ich doch deren Inhalt teilweise zustimmen.
Der Umgang mit pyrotechnischen Fahrzeugteilen (Airbags, Gurtstrammern etc.) unterliegt dem Sprengstoffgesetz und bedarf einer Erlaubnis nach diesem sowie dessen 1. und 2. Verordnung.
Wer schon mal einen unkontrolliert auslösenden Airbag gesehen hat, der wird diese Regelung auch verstehen.
Ein falsch angeschlossener Pin genügt, und das Teil macht Papa zur Mama (oder Schlimmeres).
Gegen Aus- und Einbau (Beachtung der trivialsten Sicherheitsregeln vorausgesetzt) ist IMHO nichts einzuwenden, aber Diskussionen mit Halbwissen über dubiose Kabelbelegungen sollten - wenn überhaupt - geselligen Stammtischrunden vorbehalten bleiben.

Just my 2 Cents...


Katerle

P.S.: Obwohl ich selbst eine hier greifende Erlaubnis besitze, würde in obigem Fall bei Missgeschick oder Folgefehlern meine Versicherung wohl nicht leisten.

Geändert von Kater Fritz (08.11.2004 um 23:01 Uhr).
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