So einfach ist das leider nicht, da es immer Ermessenssache des Prüfers ist, und wenn der nicht will (weil Originalfetischist) hast Du an dem Prüfstandort keine Chance. Es sei denn Du kannst belegen das exakt diese Federn auch schon damals, bzw bis 10 Jahre nach Auslieferung deines Fahrzeuges lieferbar waren.
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Wer niemals vom Weg abkommt, bleibt auf der Strecke!
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