Zitat:
Zitat von Ralle735iV8
zu erst einmal solltest du dir die AGBs deines KV durchlesen.
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Gerichtsstandvereinbarungen sind nach deutschem Recht nur unter Kaufleuten wirksam.
Zitat:
Zitat von RALLE735iV8
Im Zweifel hast du ggfs. sogar das Wahlrecht wo Gerichtsstand ist, sprich du kannst dir das bessere für dich aussuchen.
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In der Regel gibt es dieses Wahlrecht nicht. Bei dem Streit um das gekaufte Auto ist bei Inanspruchnahme des Verkäufers immer das Gericht am Geschäftssitz des Händlers zuständig.
Ich habe das schon in zig Fällen durchexerziert. Die Ausführungen in dem von @7erfly verlinkten Artikels sind zutreffend.
Aber es scheint sich ja alles zu lösen. Wollte nur nicht, dass hier bezgl. irgendwelcher Wahlrechte bei Gerichtsständen ein falscher Eindruck entsteht.