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Alt 13.04.2004, 19:27   #3
Beppel
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Hallo Oanergehtno

Grundsaetzlich hast du das Recht auf Wandlung wenn ein der gleiche Fehler nach 2 erfolglosen Reperaturversuchen wieder auftritt. Natuerlich tut sich BMW schwer einen Wagen zurueckzunehmen, da dies auch fuer BMW mit enormen Kosten verbunden ist. Hier in der Schweiz rechnet sich das "Nutzungsentgeld" pro angefangen 1000 Km = 0.67% des Neupreises das heisst bei einem Neuwert von 100.000 Euro bezahlst du pro KM 0.67 Euro diese Summe ist jedoch verhandelbar

Ich hatte aehnliche Probleme und habe meinen (730D 7/03) letzte Woche zurueckgegben, da ich jedoch gleich einen Neuen bestellt habe bekam ich einen Satz von 0.48% , was ich meinen Augen immer noch zuviel ist, aber was macht man nicht alles damit man unbeschwert fahren kann.



Gruesse

Beppel
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