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Alt 30.06.2021, 20:37   #6
HeinrichG
5972cm³ Klimawandler
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Zitat:
Zitat von JottEss Beitrag anzeigen
Der verlinkte Bericht bezieht sich auf die hier gegenständlichen Leitungen. Nur erwähnt auch der Bericht nicht die Notwendigkeit einer Einbauabnahme. Letztere ist im Rahmen einer TÜV Prüfung ja auch kein Problem. Nur wissen muss man das Einbauen und Mitführen der ABE nicht ausreicht und letztlich Fahren ohne Betriebserlaubnis darstellt. Im Übrigen muss die Übertragung der Abnahme in die Zulassung erst "bei Gelegenheit " und nicht unverzüglich erfolgen. Das erspart einen zusätzlichen Weg zur Zulassungsstelle.

Gruss Jürgen
Hallo Jürgen,

das ist dann aber ziemlich "sinnbefreit" (ein anderes Wort fällt mir gerade nicht ein, es passt auch nicht ganz). Soll heißen: ABE ist doch genau dazu da, dass ich das Zeug eben nicht eintragen/abnehmen lassen muss (ich weiß, man kann es trotz ABE auch eintragen lassen)... oder irre ich mich? Einbauabnahme ist auch sowas. Wenn ich die Stahlflexleitungen einbaue, dann juckt es niemanden, ABE ins Handschuhfach und Ruhe ist. Aber wenn ich die Stahlleitungen tausche, dann wird ein Faß aufgemacht. Dabei ist das Ergebnis einer fehlerhaften Montage doch dasselbe, ich habe keine Bremse... Versteh es einer.
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