Zitat:
Zitat von brookes78
Hier gilt im "Kundenauftrag" demnsch hast du keine Gewährleistung weil es ein Privatverkauf war. Pech gehabt
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Das ist falsch. Der Verkäufer muss die Sachmangelhaftung schon explizit ausschließen.
Wenn er die Sachmängelhaftung augeschlossen hat, müsste man ihm schon arglistiges Verschweigen der Mängel nachweisen. Ich frage mich aber ernsthaft, wie man unbesehen ein Auto unter Haftungsausschluss kaufen kann????
Wenn er die Sachmängelhaftung nicht augeschlossen hat, würde ich die Kiste schnellstmöglich zurückbringen...