Das bezweifle ich doch stark.
Die Gesetzeslage gibt derartige Ausnahmen nicht her.
Und wenn jemand angeblich so kaputte Augen hat, dann wird wohl vorher die Tauglichkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen geprüft....
Für eine Tönung vorne (zum ohnehin vorhandenen Grad des Glases hinzu) gibt es keine zugelassesne Möglichkeit (im Gegensatz zu farbloser Folie, das ist u.U. teuer möglich).
Windschutzscheibe sowieso nicht.
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