aber die müssen von Amts wegen reagieren - und nachschauen wer der Halter ist und ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist ...
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Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
18 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.05 - 17.08.23
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