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Alt 12.08.2017, 12:12   #11
Ich e32
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Zitat von peterpaul Beitrag anzeigen
Dazu kommt: mit Führerschein B / BE darf das Gesamtgewicht des Zuges nicht schwerer als 3500 kg sein.
Also B-Schein-Inhaber sind da schon deftig eingeschränkt .....

Nö. Bei BE gilt: Wenn FGZ 3,5t zGG hat darfste 3,5t ziehen. Heißt also 7t Gesamtgewicht des Zuggespannes.

Bei B gilt das mit 3,5 Gesamtgewicht...

Gibt aber auch leichtere FGZ die 3,5t ziehen dürfen..
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