Zitat:
Zitat von peterpaul
Dazu kommt: mit Führerschein B / BE darf das Gesamtgewicht des Zuges nicht schwerer als 3500 kg sein.
Also B-Schein-Inhaber sind da schon deftig eingeschränkt .....
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Nö. Bei BE gilt:
Wenn FGZ 3,5t zGG hat darfste 3,5t ziehen. Heißt also 7t Gesamtgewicht des Zuggespannes.
Bei B gilt das mit 3,5 Gesamtgewicht...
Gibt aber auch leichtere FGZ die 3,5t ziehen dürfen..