Leichtsinn führt zur Mithaftung
Der Deutschen Anwaltverein weist auf ein Urteil des Landgerichts Münster
hin, bei dem es um das Ende eines Trinkgelages ging. Der Fahrer wollte
zwei Volltrunkene mitnehmen, für einen dritten Mann sah er keinen Platz mehr. Der Abgewiesene setzte sich auf die Motorhaube, als der Fahrer anfuhr. Beim folgenden Bremsmanöver stürzte der Mann vom Auto und zog sich einen Fußbruch zu
Zwei Fünftel der Schuld wurde vom Gericht dem Verletzten zugerechnet. Wegen der Betriebsgefahr des Autos fiel die Haftungsquote für den Fahrer mit drei Fünfteln höher aus.
AZ: 14 O 257/04
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