Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 13.12.2023, 20:44   #51
guido s
Sledge Hammer
 
Benutzerbild von guido s
 
Registriert seit: 24.11.2010
Ort: lembeck
Fahrzeug: E38 750i Fliegender Teppich
Standard

moin,


ich muß dann auch mal was dazu sagen um die unnötige bagatellisierung aus obigem Beitrag kurz klar zu stellen.


Zitat:
Da sie ein Gutachten hat mussten wir zum TÜV zur Eintragung...Papiere sind dabei und es war kein Thema...
<<

Perfekt - wenn es von einer Prüfstelle (Dekra, TÜV-Nord, GTÜ, etc.) abgenommen ist, dann hat ein Sachverständiger die AGA auf korrekte Montage, Manipulation und auch Lautstärke geprüft.
Ähh Nein.

bei den meisten zubehör/sportauspuffanlagen steht gar keine Lautstärke im Gutachten.
Der prüfer prüft nur ob die Kennung auf dem Auspuff mit dem Gutachten übereinstimmt und das Ding richtig montiert ist.


Zitat:
Zwei Monate später wurde er von der Rennleitung angehalten und eine Messung durchgeführt...Fazit...zu laut mit dem Verdacht der Manipulation...
<<

In 2 Monaten sollten sich keine gravierenden Änderungen (ohne äußere Einflüsse) darstellen. Dennoch hat die Polizei IMMER die Möglichkeit ein Fahrzeug einen Sachverständigen vorzuführen, da die Beamten vor Ort nicht alles prüfen können und natürlich auch nicht die entsprechende Qualifikation um fahrzeugspezifische Umbauten von Manipulationen zu unterscheiden. Daher ist ein Besuch bei einem sachverständigen Prüfer vollkommen in Ordnung. Sofern kein Verdacht auf erhebliche Mängel (Fahrwerk, Reifen, Bremsen etc.) besteht, fährt man sogar selber zu dieser Prüfstelle. Die Beamten folgen, damit während dieser Fahrt keine Änderungen vorgenommen werden können (gerade bei Chiptuning ist es schnell getan, da eine Box abzuklemmen, oder Klappenauspuffanlagen wo der Unterdruckschlauch einfach schnell aufgesteckt wird etc.)

Das ist eine halbgare Theorie wie es eigentlich in einem Rechtsstaat laufen sollte aber wir sind hier leider in der Bananenrepublik Deutschland.


Daher läßt der Herr Polizist bei dem Verdacht auf Manipulation die Karre abschleppen zur nächsten Prüfstelle.
Mit Hilfer des freundlichen Abschleppdienstes wird die Karre dann zu einem, garantiert nicht befreundeten Prüfer gefahren. Tüv oder Dekra.


Der stellt dann mittels eines einfachen Lautstärkemeßgerätes fest das die Karre (in meinem Beispiel ein 320i e36 Coupe ) 6dB lauter ist als die in den Papieren vermerkte originale Lautstärke von 84dB.
Da der Sportauspuff sogar eine ABE hatte (die nichtmal eine Eintragung erforderte)

Das umfangreiche "Mängelprotokoll" ist wegen des schwebenden Verfahrens noch nicht online, toppt aber jeder JP Comedy.


Der Wagen wurde zur Mängelbeseitigung in unsere Werkstatt verbracht und bei dem Protokoll habe ich einen Lachflash bekommen.

Also Kundin die "Mängel" gezeigt und ihr geraten einen Anwalt einzuschalten.

Leider hatte der nicht den erforderlich Biß und daher 90 Euro 1 Punkt und die 900 Euro Schlepp und Gutachten kosten im ersten Verfahren an der Backe.


Und der Auspuff war 5 Jahre alt, also weder nach außen undicht noch manipuliert was eigentlich lediglich eine Mängelkarte wegen eines technischen defektes gerechtfertigt hätte. ( was der Richter komischerweise anders sah nachdem ihm der Polizist der Zeuge war erklärt hat dass der wagen "extremst laut" gewesen wäre.


ALLE anderen vermeintlichen Mängel weswegen dem Fahrzeug die Betriebserlaubnis entzogen wurde ( was de facto nicht passierte denn weder war die plakette abgekratzt, noch der Schein entwertet und auch eine einfache HU ausreichte ) habe ich als Zeuge vor Gericht komplett auseinandergenommen und waren nacher gar nicht mehr bestandteil des Urteils.


Zitat:
Ganz ehrlich: Dann ist etwas gravierendes nicht in Ordnung gewesen oder man hat vor Ort "Geschichten erzählt" und der Prüfer hat diese wahrheitsgemäß aufgedeckt.
Die Notwendigkeit einer Beschlagnahmung tritt selten ein. Wieso?
Wenn es sich um straßengefährdene Umbauten handelt - wird das Fahrzeug vom Prüfer stillgelegt. Dieser ist berechtigt das an Ort und Stelle durchzuführen. Das Fahrzeug wird unter Zeugen protokoliert, fotodokumentiert und muss innerhalb einer Frist vom Gelände mit einem Trailer abgeholt werden.

Eine Beschlagnahmung des Fahrzeuges kommt nur zu Stande, wenn es um einen Streitpunkt geht, was erhebliche Folge haben könnte.
Beispiel: Das Fahrwerk wurde stark manipuliert (Halterungen umgeschweißt, damit man tiefer kommt etc.) oder Tüv-Eintragung passt in keiner Weise mit den verbauten Bauteilen überein. (Supersportauspuff wurde eingetragen, danach wurde Marke "Eigenbau" mit der Nummer von der Supersport verbaut. Das zählt dann unter Urkundenfälschung etc. (Straftaten)
Dann ist eine Beschlagnahmung Regelfall. Hier muss natürlich ALLES genausten geprüft werden. Der Hersteller, die Prüfstelle, das Fahrzeug etc.

Sollte es bei dieser Prüfung zum Resultat kommen, dass alles seine Richtigkeit hat = Kostenerstattung in vollem Umfang.
Sollte es bei dieser Prüfung zum Resultat kommen: Prüfer hat hier grob fahrlässig gehandelt, dann wird die Prüfstelle in Verantwortung gezogen.
Sollte es bei dieser Prüfung zum Resultat kommen: Fahrzeughalter / Fahrzeugführer hat im Nachgang Manipulationen vorgenommen -- leider Pech gehabt.

das ist leider nur blabla wie es sein sollte und nicht das was faktisch passiert.

Und vor Gericht bekommst du auch nur ein Urteil aber selten recht.


Bin auf die 2. Verhandlung gespannt.




Um auch noch was zum eigentlichen Thema beizutragen : Ich kenne den Hersteller nicht aber wer sich eine Sportauspuffanlage unter seinen 7er schraubt hat die Kontrolle über sein Leben verloren.
Sollte dann doch lieber so einen furzenden Brüllaffen AMG fahren....

Aber ist ja auch wie immer Geschmacksache.


Guido
guido s ist offline   Antwort Mit Zitat antworten