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Alt 03.05.2003, 18:35   #3
Merlin
Cruiser
 
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@Sascha,

Wenn Deine Mutter VN (Versicherungsnehmerin) bleiben soll, dann genügt eine auf sie laufende Versicherungskarte (Doppelkarten gibt es nicht mehr). Der Wagen muß nicht auf sie angemeldet werden.

Wenn der Wagen auf Dich laufen soll, dann benötigst Du als Privatperson des weiteren Deinen Personalausweis, bzw. den Paß mit Anmeldebescheinigung, den Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder die Abmeldebescheinigung, ggf. die Kfz-Schilder (falls noch nicht abgemeldet), die AU- und die HU-Bescheinigung und einen ausgefüllten Zulassungsantrag, den Du auf der Zulassungsstelle bekommst.

Wenn Dein Wagen denoch auf Deine Mutter laufen soll, dann müßte Sie hingehen, oder Dich bevollmächtigen und Dir Ihr Ausweispapier mitgeben und Dir vorab den Zulassungsantrag unterschreiben. Dann müßte die Zulassung in Ihrem Landkreis erfolgen.

Gruß
Merlin

[Bearbeitet am 3.5.2003 von Merlin]
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