also bevor ich die Sache gleich einem Anwalt übergeben würde, würde ich zunächst einmal mit dem Verkäufer sprechen. Beschädigungen, bei denen weniger als 500 Euro Reparaturaufwand angefallen ist und keine Blechteile getauscht werden mussten, gelten nach aktueller Rechtsprechung noch nicht als Unfallschaden. Erst wenn Türen oder Hauben getauscht wurden, spricht man von einem Unfallwagen.
Hier auch nachzulesen.
Ich hatte so einen Fall mit meinem Alpina B6 3.5 Kat E30. Ein schwarzer Zweitürer, 1270 KG, 254 PS, 320 Nm....Das hat mir damals beim Kauf und der Probefahrt die Sinne vernebelt.
Habe ich beim örtlichen Vertragshändler für 16.000 DM gekauft. 1999 war das. Nach ein paar Wochen fiel mir erst auf, dass die Seite nachlackiert worden war und die Tür nicht sauber eingepasst war. Ich hab daraufhin beim Händler angerufen und mit dem Geschäftsführer eine Rücknahme vereinbart. War mit dem Wagen aber schon 8.000km gefahren. Er hat den Alpina schließlich für 14.000 DM zurückgenommen und ich konnte mir nen anderen Wagen aus seinem Bestand aussuchen. Naja, heute ist der Händler übrigens pleite....hat am 01.01.2002 für immer geschlossen. Aber das lag wohl nicht an meinem Alpina...