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Alt 18.12.2007, 12:24   #5
scout
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Zitat von baumerous Beitrag anzeigen
Meine Güte, jetzt wird die Sache immer lustiger, nach dem wir per Fax den Kaufvertrag gekündigt haben von einem Artikel, kam ca 1,5 Wochen später 6 Pakete mit diesem gleichen Artikel von autoteile.cc an. Das erste Paket haben wir ja noch abgelehnt anzunehmen, aber bei der Hartnäckigkeit nahmen wir die anderen dann wohl doch an, wobei heute kam eine E-Mail an, das wir 34,50€ an Versandkosten nachzahlen und zusätzlich auf unsere Kosten die 5 Pakete wieder einzeln zurückschicken sollen. Zudem wurde mir heute noch mitgeteilt, das wir eine Gutschrift bekommen, natürlich nur den Kaufpreis und nicht die Versandkosten, wir sind natürlich daran Schuld, das der Laden es nicht rafft, eine Vertragskündigung wahrzunehmen und Pakete unaufgefordert zu schicken. Also machen wir jetzt eins, wir bewahren die Pakete auf und fordern autoteile.cc dazu auf, den vollen Betrag zurück zu überweisen und wenn sie die anderen Pakete auch zurück haben wollen, sollen sie auch noch die Versandkosten für die anderen Pakete bezahlen oder auf ihre Kosten abholen zu lassen.
MfG Baumerous
Hallo Baumerous,
es gibt ein Urteil des Oberlandesgericht Karlsruhe mit den Aktenzeichen
Az. 15 U 226/06. Darin heißt es, dass bei Internetgeschäften bei fristgerechtem Widerruf, der Käufer nicht nur die Ware auf Kosten des Händlers zurückschicken darf, sondern der Händler auch die vorher bezahlten Versandkosten zurückerstatten muss.
Gruß
Eckhard
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