Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 29.11.2005, 18:17   #12
Beckskompressor
Mitglied seit 2003
 
Registriert seit: 13.05.2003
Ort: Berlin
Fahrzeug: E 38 740 1999
Standard

Aufgrund des geringen Wertes des Fahrzeuges würde ich mal überprüfen, ob der Eigentümger der Garage nicht die Abschleppaktion angeordnet hat. Möglicherweise stand er auf einen unerkannt anders reservierten Parkplatz oder es ist sonstwie ein Fehler mit der Zuordnung des Fahrzeuges unterlaufen? Vielleicht ist von offenen Mietrückständen ausgegangen worden oder es gibt in den Mietbestimmungen einen Passus, wonach abgemeldete Fahrzeuge nicht in die Garage eingestellt werden dürfen? Ansonsten hilft der Hinweis mit dem Detektiv weiter, obwohl so dreist kann kaum ein Dieb sein, den vorher besichtigten Wagen in seine eigene Garage abzustellen.
Beckskompressor ist offline   Antwort Mit Zitat antworten