Zitat:
Zitat von Marks
Du fährst als Verkehrshindernis mit 80 über die Landstraße. Du darfst das und keiner hindert Dich daran, obwohl Du andere behinderst.
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Sobald dies der Fall ist - dass er andere behindert, vulgo lange Schlange hinter sich herzieht... - , darf er das eben nicht.
§ 3 Abs. 2 STVO: Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
"Ich mag halt nicht schneller" ist kein triftiger Grund.
edit: Z.B. Entscheidung des AG Wilhelmshaven:
Ein Auto fuhr mit nur 60 km/h auf dem rechten Fahrstreifen einer Autobahn. Ein anderes Fahrzeug näherte sich auf der Überholspur, wollte einem noch schneller fahrenden Auto Platz machen und fuhr nach dem Wechsel der Spur auf den langsam fahrenden Wagen auf.
Das Gericht erlegte dem langsam fahrenden Fahrzeuglenker eine Mithaftung von 50 Prozent auf, denn es betrachtete das Langsamfahren als erhöhte Betriebsgefahr dieses Kraftfahrzeugs.
(Az.: 6 C 602/02 (I))
Olli