Hätte ich nicht bezahlt,
und wenn, dann nur unter Vorbehalt.
In so einem Falle (ohne Rücksprache) kann die Werkstatt die Herausgabe nicht verweigern (geht übrigens so ohne weiteres nie, sollte er das tun, mit Polizei drohen, ist Unterschlagung).
IMHO ist da kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen.
Anwalt konsultieren sollte hier helfen.
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