Hi !
Bei derart nachweislicher/nachgewiesener Inkompetenz
ist für den betroffenen Betrieb ohnenhin nichts mehr zu retten.
Schadensminderung ist nicht mehr möglich.
Auch wenn er den Betrag in voller Höhe zurückerstatten würde,käme das höchstens einer netten Geste gleich.
Nur , das Vertrauen ist weg ,und damit der Kunde,nebst Bekannten und Verwandten in der Regel verloren.
Hauptsache,der Händler lernt daraus,sonst ist er in Bälde weg vom Fenster.....
Gruß
Knuffel
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Gruß
Knuffel
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