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Alt 09.11.2002, 16:58   #25
Tommy
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 05.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: 520iA E60 01.2004
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So weit ich weiss dürfen die NLn keine kostenlosen Ersatzfahrzeuge anbieten. Bei manchen wird sogar darauf geachtet, dass wenn man eine Probefahrt vereinbart, nicht das Fz zur selben Zeit in der Werkstatt steht. Habe die Infos von einem NL Mitarbeiter.

Die freien Händler dürfen es eigentlich (nach dem was ich gehört habe) auch nicht, setzen sich aber aus gründen der Kundenbindung darüber hinweg.

Nochwas: ein Neuwagenverkäufer darf keine gebrauchten verkaufen und umgekehrt. Die Zinssätze der BMW Bank sind für die Händler und NLn nicht verbindlich, d. h. eine NL kann sagen, dass sie z. b. eine 3,9% aktion nicht macht, obwohl die BMW Bank dafür wirbt.

Unmöglich was die da mit einem Treiben. Glücklicherweise kann ich mir den Händler aussuchen.

Gruß Tommy

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