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Alt 07.03.2005, 22:50   #11
Homer76
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Kommt darauf an ob der Anbieter eine sogenannte "Freizeichnungsklausel" in seinem Angebot hat. dann ist er nämlich nicht an dessen Bedingungen gebunden.
Ansonsten kann ich es mir nicht vorstellen, daß der Händler haften müsste. Internetwerbung oder Prospekte sind kein Antrag zu einem Kaufvertrag, sondern lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Antrages (Invitatio ad offerendum).

Es kommt hierbei also zu keiner Rechtsbeziehung. somit kann sich ein Schadensersatz eigentlich nicht ableiten lassen. Schau halt mal auf der Homepage ob da eine Freizeichnungsklausel ist. Irgendwas von wegen "Angebot freibleibend" oder "...gilt bis...".

Bin zwar kein anwalt aber meine das mal so gelernt zu haben. Wenn ich jetzt aber alles durcheinander gwürfelt habe, dann belehrt mich bitte. Man lernt ja nie aus.
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