Zitat:
Zitat von LT750
Ich sags ja, bei nem Auto aus Privatbesitz wird gar nicht erst so ein Aufstand gemacht
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Kunststück, wer da noch halbwegs bei Sinnen ist, schließt ja auch die Gewährleistung wirksam aus. Die anderen gehören eingewiesen.
Was willst Du also mit der Wiederholung dieses Pseudoarguments erreichen?
Zitat:
Zitat von LT750
Trotzdem glaube ich nicht das der Fall überhaupt bis vor ein Gericht gehen wird
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Que? Unser übermütiger TE hat doch schon ein kostenträchtiges gerichtliches Beweisverfahren anvisiert. Was das ist, erfährst Du in §§ 485 ff. ZPO.
Wenn man sich schon so nicht einigen kann, gehört der Fall allenfalls vor die Kfz-Schiedsstelle.
Und selbst das wäre eigentlich schon overkill.