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Alt 01.02.2011, 16:03   #7
FrankGo
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Das Märchen von festgefrorenen Feststellbremsen an der Vorderachse möchte ich mal nicht kommentieren.

Die Frage ist doch eigentlich:
Lag der Schaden bei Übergabe des Wagen schon vor oder war er absehbar ?

Das ist eine schwierige Frage.
(Den Beweis, dass der Schaden da noch nicht vorlag aber muss in den ersten 6 Monaten der Verkäufer führen.)

Ich sehe nur eine Möglichkeit, diese Frage sicher zu erörtern:
Wenn bei dem Wagen vorher eine HU gemacht wurde und die Bremsen geprüft wurden: Was sagt das Protokoll des Bremsen-Prüfstands aus?

Wenn hier schon die eine Seite stärker bremste (weil sie dauernd "warm" war) als die andere ist das ein Indiz dafür, dass der Schaden bei Übergabe vor lag bzw. erkennbar/absehbar war.
Wenn beide Räder an der VA gleich gut bremsten lag der Schaden wahrscheinlich bei Übergabe noch nicht vor.

Wahrscheinlich reicht aber nicht, der Verkäufer muss den BEWEIS führen.
Als Beweis kann man gelten lassen, dass der Wagen auf eigener Achse vom Käufer eine zeitlang anstandslos gefahren wurde.

ABER ich bin kein Richter.

Auf jeden Fall ist die Sachlage nicht soooo eindeutig.
Bremszangen sind keine "kurzintervallige" Verschleißteile.
Nach 180.000km sollten sie nicht kaputt sein.
Die in der Folge zerstörten anderen Bauteile ist der Verkäufer nicht schuld.

Nur lag der Schaden für den Verkäufer absehbar / erkennbar vor ?

Ich denke das geht dann irgendwann so aus:
Der Händler bietet einen (zu geringen) Preisnachlass an oder er wird dann die Bremszange einseitig gegen ein gutes Gebraucht-Teil austauschen.
Die neue Bremsscheibe(n) und Beläge wird wohl der Käufer bezahlen, die Arbeitskosten dazu wohl der Verkäufer.
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