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Alt 01.02.2011, 15:19   #2
RS744
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Zitat von AngelIce Beitrag anzeigen
Mein Mandant erwirbt am 12. Oktober 2010 bei einem gewerblichen Fahrzeughändler in 53721 Siegburg einen PKW BMW 318 i E36, Erstzulassung am 06. April 1998, mit 181.700 Kilometern Laufleistung. ...
Anfang Januar 2011 ... eine der beiden vorderen Bremszangen war fest gegangen, die Bremsscheibe hat geglüht.

So etwas kommt vor, so etwas kann man keinem Händler zum Vorwurf machen. Dass dieser gleichwohl zur Nachbesserung verpflichtet ist, ...
Ganz offensichtlich wird ihn der Austausch beider Bremssättel, beider Scheiben und beider Beläge so viel kosten, dass er kräftig drauf legt, also satten Verlust macht.
...

Er verlangte meinem Mandanten die Erteilung eines Werkstattauftrages ab. Das war der Zeitpunkt, als er sich hier meldete und ich eine Akte eröffnete.
...
Wie bitte - der Händler soll beide Bremsen der Vorderachse ersetzen?
Äähm - und warum sollte der Händler diese Verschleißreparatur tragen sollen, in Anbetracht der durch den BGH recht klaren anderslautenden Rechtslage?

Hat der Jungkäufer eine Rechtsschutzversicherung, die Du um ihre Rücklagen erleichtern möchtest? Und hoffentlich hast Du keine GHV mit Schadensfreiheitsrabatt.
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