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Alt 03.02.2008, 17:44   #25
RS744
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Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat von memyselfundich Beitrag anzeigen
so, da ich jetzt auch vollends verwirrt bin: TÜV vorführung ist die abnahme ob die karre ordentlich umgerüstet ist - wofür brauche ich das Abgas gutachten?
Hi,
Dein Fahrzeug wird durch die LPG-Umrüstung zu einem bivalenten Fz. Für die Beibehaltung der bisherigen Abgaseinstufung brauchst Du ein Abgasgutachten, das Dir z.B. beim FL-E38 die Euro3-Einstufung auch für den LPG-Betrieb bestätigt. Früher waren diese Abgasgutachten fahrzeugtypbezogen, lagen also beim TÜV oft schon vor, wenn Dein Umrüster dort schon mal das gleiche umgerüstete Fz. vorgeführt hatte. Heute werden die Abgasgutachten von etlichen LPG-Anlagen-Importeuren nur noch für eine bestimmte LPG-Anlage und zusammen mit dieser verkauft; oft wird der Nachweis des erfolgten Einbaus vom Umrüster verlangt. Das tun die Importeure, um den Markt besser zu kontrollieren, also insbesondere Re-Importe zu verhindern. Wie überhaupt das ganze Thema Abgasgutachten in rein deutsches ist, und zur Marktabschottung mißbraucht wird.

Deshalb dauert es nun öfters noch etwas nach dem Einbau, bis das Abgasgutachten vorliegt. Es sei denn, Du mußt eh erst mal lange 3 Monate auf Deinen Umrüsttermin warten, und Dein Umrüster hat Anlage+Gutachten schon vorher von seinem Importeur bekommen. Aber wer will schon 3 Monate auf dem Umrüsttermin warten, in der Zeit spart man doch auf LPG schon wieder einige hundert Euro . Die meisten Umrüster lassen Dich nicht so lange auf den Umrüsttermin warten, dafür wartest Du dann auf das Abgasgutachten. Also ich wüßte, was mir lieber wäre.

Das Abgasgutachten brauchst Du für die Eintragung der LPG-Anlage in Deine Kfz-Papiere, weil dabei gleichzeitig darüber zu entscheiden ist, ob die Euro3-Einstufung bleibt.

Grundsätzlich ist es eine (bloße) Ordnungsvorschrift aus der (früher) StVZO, daß Du die LPG-Anlage unverzüglich nach LPG-Einbau in die Papiere eintragen lassen sollst. Unverzüglich heißt "ohne schuldhaftes Zögern". Liegt das Abgasgutachten noch nicht vor, kannst Du diese Eintragung aber gar nicht vornehmen lassen, also verzögerst Du auch nichts schuldhaft.

Das TÜV-Gutachten über den ordnungsgemäßen Einbau "zur Wiedererlangung der BE" hast Du ja schon. Deshalb ist das auch kein versicherungsrechtliches Problem. Es wird lediglich diskutiert, ob du ein Verwarnungsgeld von allenfalls 25 EUR riskierst, wenn Du zu lange ohne Eintrag der Papiere herumfährst. Da das wie gesagt am Maßstab "ohne schuldhaftes Zögern" zu beurteilen ist und bisher noch kein Fall in D publik geworden ist, in dem so ein Verwarnungsgeld bei noch ausstehendem Abgasgutachten auch nur angeboten worden ist, gehört das ganze Thema in den Mülleimer der Internet-Diskussionen. Das meinte ich mit "Internet-Chimäre".

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RS744

Geändert von RS744 (03.02.2008 um 18:13 Uhr).
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