Zitat:
Zitat von SDS745i
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Für DICH mag das ein Beweis sein, für einen Juristen sieht die Sache ganz anders aus. Denn dass das Ding gestern in Ordnung war heisst noch lange nicht dass Du es heute in Ordnung abgegeben hast.
Und rechtlich ist es nunmal einfach so, dass Du als Kläger den Beweis führen musst, dass die Reifenfuzzis die Felgen versaut haben und Du sie nicht schon versaut abgegeben hast.