Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 30.08.2011, 14:51   #39
ArnoNym
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von ArnoNym
 
Registriert seit: 28.07.2008
Ort: Unterreichenbach
Fahrzeug: E31 BMW850Csi 06/93, E38 BMW750i 06/96, VW Passat 35i 2.0 GL FL, Fiat 500 Bj. 72, Honda CBX1000 CB1A
Standard

Mensch Ali,

tut mir Leid, dass Du auch so einen Reinfall erleben musstest. Habe kurz Deinen Thread überflogen und bin der Meinung, dass Du eine wesentlich komfortablere Ausgangsposition hast, als das bei mir der Fall war. Du hast einen direkten Vertragspartner, der Dich nachweislich und vorsätzlich getäuscht hat. Du hast Zeugen. Deinen Begleiter und den Vorbesitzer. Besser geht´s nicht!

Das Ganze ist bei Dir ja auch erst ein paar Tage her. Insofern würde ich da keine Zeit vergehen lassen und dem Verkäufer, unbedingt gleich anwaltlich, Deinen Rücktritt vom Kaufvertrag bekannt geben. Drohe ihm sofort mit einer Strafanzeige wegen Betrug und mache auch unbedingt Ernst, sollte er nicht einlenken wollen. Den ganzen Quatsch mit einem Zivilprozess kannst Du Dir einfach sparen. Kostet viel und führt zu nichts.

Möglicherweise ist ja sogar Dein Geld noch vorhanden und der Verkäufer möchte es bei einer derart eindeutigen Rechtslage nicht auf eine Strafanzeige wegen Betrugs ankommen lassen. Davon würde ich jetzt zumindest ausgehen. Wenn der nicht schon gerade ein großes Strafregister hat, wird er das nicht darauf ankommen lassen wollen.

Bei optimalen Voraussetzungen hast Du eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten für die anwaltliche Abwicklung übernimmt, und wenn nicht, kannst Du Dir die ein bis zwei Briefe die Dein Anwalt für Dich schreiben muss auch so leisten. Das kostet nicht die Welt.

Ich drücke Dir beide Daumen, wünsche Dir viel Glück und bin da auch sehr zuversichtlich. Auf jeden Fall behalte ich Deine Geschichte im Blick.

Beste Grüße
Joachim
ArnoNym ist offline   Antwort Mit Zitat antworten