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Alt 26.08.2011, 13:39   #31
Buenaventura
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Klar wäre eine Rückgabe mit voller Kaufpreis Rückerstattung wegen verschwiegener Mängel am optimalsten.

Aber beurteilen wir doch mal realistisch die Fakten.

Rückgabe nur mit Anwaltshilfe wenn der Verkäufer auf sturr stellt mit eigenen Kostenrisko.
Im Zivilprozess dann einen Titel erstreiten und den per Mahnbescheid einfordern, wieder mit eigenen Kostenrisiko.

Nur was nützt einen dann die ganzen vollstreckbaren Urteile wenn der Verkäufer ein arbeitsloser HarzIV Empfänger ohne Vermögen ist.
Dann hat man im Ergebnis seit Monaten/Jahren ein Auto in der Garage stehen und evtl. einen vierstelligen Betrag an Anwaltskosten bezahlt falls er keine Rechtschutzversicherung hat.

Natürlich bewundern wie alle hier im Forum User "ArnoNym", der so einen ähnlichen Fall durchgezogen hat, nur das muss man sich auch finanziell leisten können.

Deshalb die Frage: Hat der TE eine Rechtschutzversicherung um so eine Sache durchziehen zukönnen.
Außerdem braucht der TE auch noch ein anderes Fahrzeug, weil er ja schlecht den E38 nach 1 1/2 Jahren möglicher Prozessdauer dann mit 30.000 Km mehr auf der Uhr zurück geben kann, weil der damit gefahren ist oder?

Und bitte nicht falsch verstehen, ich bin auch nicht dafür das jemand in betrügerischer Absicht auf Ebay verunfallte Autos verkaufen darf, aber helfen könne dem TE jetzt nur die Rechtsprofis hier im Forum. Den das Auto jetzt mit Verlust weiter zu verkaufen und sich den Verlust dann hinterher per Gericht von Verkäufer zurück zu holen geht nicht, soviel weiss ich als zivilrechtllicher Laie immerhin.

Geändert von Buenaventura (26.08.2011 um 14:28 Uhr).
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