Zitat:
Zitat von AngelIce
Ist es ein Mangel, der im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden oder zumindest angelegt war, hat er dafür grade zu stehen. Nicht mehr, nicht weniger.
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Womit wir dann wieder beim Ausgangspunkt der Diskussion, meinem Beitrag #4, angekommen wären.
Wichtig ist die Erkenntnis, daß es zunächst
Sache des Käufers ist, das Vorliegen eines Sachmangels zu beweisen (also bloßen Verschleiß auszuschließen). Und das ist ohne Sachverständigengutachten kaum möglich, weil der Richter sagen wird: k.A.
Womit wiederum das Prozeßrisiko steigt. Was, wenn der Käufer es denn endlich erkannt hat, ich wiederum als ganz heilsam für eine anzustrebende gütliche Einigung ansehe. Ggf. vor der Schiedsstelle.
Zitat:
Zitat von AngelIce
Dass ein Bremssattel reparabel ist, wusste ich bislang ja auch nicht. Das wiederum indiziert, dass es gerade kein Verschleißteil ist, sondern eines, das einem Defekt unterworfen sein kann.
Dass dann auch nicht gleich beide Bremssättel ausgetauscht werden müssen, war mir ebenso wenig bekannt.
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Na das ist doch schon eine, pardon zwei Erkenntnis(se), die die widerstreitenden Interessen näher bringen könnten. Da muß aber noch ein bißchen mehr her, um "normalen Verschleiß" auszuschließen.
Zitat:
Zitat von AngelIce
Also alle mal tief in die Papiertüte atmen und eine Tasse warmen Kakao an die Lippen führen.
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Ist das ein alter Hennefer Karnevalsbrauch?
Na ja, besser als die umgekehrte Reihenfolge klingt das schon.