Zitat:
Zitat von LT750
Mit der Aussage wär ich aber extrem vorsichtig
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Falsch. Die Aussage ist bereits vorsichtig. "Wenig Schwierigkeiten" heißt nämlich nicht "keine ..". Und wenn es um Bremsen geht, ist Dein Einwand vollends unberechtigt, die sind nämlich Gegenstand der HU.
Zitat:
Zitat von LT750
Eine gültige HU bescheinigt lediglich den Fakt der Vekehrs- und Betriebssicherheit des KFZ zum Zeitpunkt der Untersuchung
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Eben. Und genau deshalb macht der Händler diese HU gerne unmittelbar vor Übergabe.
Zitat:
Zitat von LT750
Ausserdem kannst du den Vergleich mit der Steuerkettenführung hier gar nicht bringen Kann der VK nicht beweisen das der Bremssattel zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe in Ordnung war hat er Pech
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Ich vergleiche gar nicht mit der Steuerkettenführung, sondern verweise auf meine Rechtsausführungen dort, die abstrakte Gültigkeit haben, also auch hierher übertragbar sind. Und zum Bremssattel: zeig mir jemanden, der mit festgegangenem Bremssattel das Fz nach dem Kauf noch vom Hof fährt ohne daß er es bemerkt oder es qualmt.
Auch hier muß also der Käufer erst mal beweisen.
Aber zum Rechtsstreit gehören ja bekanntermaßen immer zwei. Und der andere hatte eine abweichende Rechtsauffassung. Davon leben Anwälte.