Zitat:
Zitat von paul.bauer
Zwei Tage später sagte die Werkstatt der Diesel Partike Filter wäre dicht gewesen und man würde Ihn wechseln. BMW AG übernimmt die Teile, ich die Arbeitszeit (mit 60.000km Laufleistung war ich nicht wirklich glücklich, aber gut ...).
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Wurde der Filter nicht gewechselt sondern versucht ihn zu reinigen und freizubrennen ist dieser Tatbestand erfüllt. Die Mechaniker sind darauf geschult und wissen um die möglichen Folgen eines verstopften DPF. Zudem könnte man der ausführenden Werkstatt in diesem Fall noch Betrug unterstellen. Ist bei der Montage des neuen DPF ein Fehler unterlaufen und das Auto deshalb ausgebrannt besteht natürlich kein Verdacht einer Straftat.
Ich gehe davon aus das die Betriebshaftpflicht den Schaden regulieren muss.
Zitat:
Zitat von E66-Fan
NL MUC und NL Monaco gehören glaube ich zur BMW AG.
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Das mag wohl sein. Auf der einen Seite steht die AG aber als Hersteller und auf der anderen Seite als Betreiber der NL. Herstellerhaftung fällt also raus